Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Geld- und Sachleistungen

Übersicht von Geld- und Sachleistungen gestaffelt nach Pflegegraden.

Wir rechnen unsere Leistungen direkt mit den Kranken- bzw. Pflegekassen ab, sofern die Krankenkasse die Notwendigkeit der Leistungen bestätigt.

Pflegegrad 1
0,00 €
125,00 €
Anfrage
Pflegegrad 3
1.298,00 €
545,00 €
Anfrage
Pflegegrad 5
1995,00 €
901,00 €
Anfrage
Pflegegrad 2
689,00 €
316,00 €
Anfrage
Pflegegrad 4
1.612,00 €
728,00 €
Anfrage

Für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhen sich die Leistungsbeträge in Grad 1 um zusätzliche 72 EUR auf 316 EUR und in Grad 2 um 87 EUR auf 545 EUR. Der Kostenersatz für die Beratungseinsätze wird bei Grad 1 und 2 von 21 EUR auf 22 EUR angehoben. In Grad 3 erfolgt eine Anhebung von 31 EUR auf 32 EUR.

Für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhen sich die Leistungsbeträge in Grad 2 um zusätzliche 221 EUR auf 689 EUR und in Grad 3 um 154 EUR auf 1.298 EUR. Ab 2015 gibt es zwischen der Sachleistung nach § 36 SGB XI und der Tagespflege nach § 41 SGB XI keinen Unterschied mehr bezüglich der Leistungshöhe, da auch die Beträge der Tagespflege um die entsprechenden Zuschläge erhöht werden.

Auf 1.612 € begrenzt. Der Antrag und die Erstattung der Kosten für eine Verhinderungspflege sind also rückwirkend möglich. Wichtig zu wissen ist auch, dass der jährliche Kostenrahmen für die Verhinderungspflege auf 1.612 Euro begrenzt ist. Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen pro Jahr genutzt werden.

Wir beraten Sie vor Beginn der Pflege, individuell über notwendige Pflege- und Hilfsmittel, leiten Sie im Umgang an und geben wertvolle Pflegetipps z. B. zu Hebetechniken oder Schmerztherapie. Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 Abs. 3 SGB XI beziehen, sind verpflichtet, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen. Diese Beratungsgespräche führen wir bei Ihnen zu Hause durch.

Für pflegende Angehörige bieten wir regelmäßig Kurse an, in denen diese lernen, wie sich der Pflegealltag leichter bewältigen lässt.

GERMEDA Alltagsbegleiter

  • Die Alltagsbegleiter unterstützen Patienten stundenweise bei der Tagesbewältigung und entlasten pflegende Angehörige.

GERMEDA Aktivtreff

  • Treffpunkt für Patienten, die dementiell erkrankt oder betreuungsbedürftig sind. Hier können sich die Teilnehmer aktiv betätigen und im angenehmen Ambiente die Gesellschaft genießen.
  • Wichtig: GERMEDA rechnet die Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab, sofern die Krankenkasse die Notwendigkeit der Leistungen bestätigt.
  • Grundpflege: Grundpflege dient der Unterstützung bei menschlichen Grundbedürfnissen, welche man aufgrund von Krankheit oder Altersgebrechen nicht selbst erfüllen kann. Die Pflegeversicherung versteht die in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität genannten Verrichtungen als Grundbedürfnisse. Die Grundpflege wird im Rahmen der Pflegeversicherung von der Pflegekasse bezahlt.
  • Wie: Wird die Hilfe von uns (Pflegedienst) erbracht, werden die Kosten als so genannte Sachleistung direkt zwischen Pflegekasse und der pflegenden Station abgerechnet. Sollten die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft werden, so erhalten Sie den prozentualen Anteil der verbliebenden Geldleistung.
  • Bitte beachten Sie: Gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Hilfebedarf und der Einstufung. Wir erarbeiten mit Ihnen einen individuellen Plan zu Ihrer Pflegebedürftigkeit und Ihren Ressourcen. Kommen Sie einfach zu unseren Bürozeiten zu uns oder rufen Sie uns einfach an. Wenn die Kosten der in Anspruch genommen Leistungen des Pflegedienstes mehr als den Pflegesatz ausmachen, wird der Rest im Normalfall mit den Versicherten direkt abgerechnet. Wir informieren Sie vorher, sollten zusätzliche Kosten anfallen und beraten Sie nach Ihren Möglichkeiten.