Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhen sich die Leistungsbeträge in Grad 1 um zusätzliche 72 EUR auf 316 EUR und in Grad 2 um 87 EUR auf 545 EUR. Der Kostenersatz für die Beratungseinsätze wird bei Grad 1 und 2 von 21 EUR auf 22 EUR angehoben. In Grad 3 erfolgt eine Anhebung von 31 EUR auf 32 EUR.
Für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhen sich die Leistungsbeträge in Grad 2 um zusätzliche 221 EUR auf 689 EUR und in Grad 3 um 154 EUR auf 1.298 EUR. Ab 2015 gibt es zwischen der Sachleistung nach § 36 SGB XI und der Tagespflege nach § 41 SGB XI keinen Unterschied mehr bezüglich der Leistungshöhe, da auch die Beträge der Tagespflege um die entsprechenden Zuschläge erhöht werden.
Auf 1.612 € begrenzt. Der Antrag und die Erstattung der Kosten für eine Verhinderungspflege sind also rückwirkend möglich. Wichtig zu wissen ist auch, dass der jährliche Kostenrahmen für die Verhinderungspflege auf 1.612 Euro begrenzt ist. Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen pro Jahr genutzt werden.
Wir beraten Sie vor Beginn der Pflege, individuell über notwendige Pflege- und Hilfsmittel, leiten Sie im Umgang an und geben wertvolle Pflegetipps z. B. zu Hebetechniken oder Schmerztherapie. Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 Abs. 3 SGB XI beziehen, sind verpflichtet, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen. Diese Beratungsgespräche führen wir bei Ihnen zu Hause durch.
Für pflegende Angehörige bieten wir regelmäßig Kurse an, in denen diese lernen, wie sich der Pflegealltag leichter bewältigen lässt.
GERMEDA Alltagsbegleiter
- Die Alltagsbegleiter unterstützen Patienten stundenweise bei der Tagesbewältigung und entlasten pflegende Angehörige.
GERMEDA Aktivtreff
- Treffpunkt für Patienten, die dementiell erkrankt oder betreuungsbedürftig sind. Hier können sich die Teilnehmer aktiv betätigen und im angenehmen Ambiente die Gesellschaft genießen.