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Terminservice

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Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist ein verpflichtender Termin für Pflegegeldempfänger, der der Qualitätssicherung und Unterstützung der häuslichen Pflege dient. Pflegebedürftige, die durch Angehörige oder andere private Personen betreut werden, sind verpflichtet, diese Beratung regelmäßig in Anspruch zu nehmen.

Ziele des Beratungsbesuchs

  • Sicherung der Pflegequalität: Unterstützung der pflegenden Personen, um die Pflege fachgerecht und qualitativ hochwertig zu gestalten.
  • Praktische Tipps und Beratung: Anleitung zu Pflegemaßnahmen, Hilfsmittelversorgung und Entlastungsmöglichkeiten.
  • Früherkennung von Problemen: Identifikation von Überlastungssituationen oder Anpassungsbedarf in der Pflege.

Frequenz der Beratungsbesuche

  • Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich (zweimal im Jahr).
  • Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich (viermal im Jahr).
  • Freiwillig: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1.

Ablauf des Beratungsbesuchs

  • Der Besuch wird von einer zugelassenen Pflegefachkraft oder einem Pflegedienst durchgeführt.
  • Die Pflegekraft begutachtet die aktuelle Pflegesituation und gibt Ratschläge zur Verbesserung.
  • Im Anschluss wird eine Bescheinigung erstellt, die der Pflegekasse vorgelegt wird.

Vorteile für Pflegebedürftige und Angehörige

  • Professionelle Unterstützung bei individuellen Pflegefragen.
  • Vermeidung von Leistungskürzungen durch Einhaltung der Vorgaben.
  • Zugang zu wertvollen Informationen über Pflegeleistungen und -hilfsmittel.

Wir stehen Ihnen gerne für die Durchführung und Terminvereinbarung Ihres Beratungsbesuchs zur Verfügung.

Erstgespräche: Der erste Schritt zur individuellen Betreuung

Das Erstgespräch ist ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Es dient dazu, Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Anforderungen kennenzulernen und eine individuelle Betreuungslösung zu entwickeln.

Ziele des Erstgesprächs

  • Kennenlernen: Aufbau eines vertrauensvollen Kontakts und Klärung Ihrer Erwartungen.
  • Bedarfsanalyse: Ermittlung Ihrer individuellen Situation, Wünsche und Pflegebedarfe.
  • Information: Vermittlung von wichtigen Informationen zu unseren Dienstleistungen, Abläufen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.
  • Planung: Erstellung eines maßgeschneiderten Versorgungs- oder Betreuungsplans.

Ablauf des Erstgesprächs

  1. Begrüßung und Vorstellung: Unser Team stellt sich vor und schafft eine angenehme Gesprächsatmosphäre.
  2. Erhebung relevanter Daten: Besprechung der persönlichen, medizinischen und organisatorischen Gegebenheiten.
  3. Klärung offener Fragen: Sie haben Raum, alle Themen anzusprechen, die Ihnen wichtig sind.
  4. Gemeinsame Zielsetzung: Festlegung der nächsten Schritte und individuelle Vereinbarungen.

Vorteile für Sie

  • Individuelle und professionelle Beratung.
  • Transparenz und Klarheit über den weiteren Prozess.
  • Maßgeschneiderte Lösungen, die zu Ihrer Situation passen.

Unser Ziel ist es, Ihre Wünsche und Bedürfnisse optimal zu verstehen und Ihnen eine qualitativ hochwertige Betreuung zu bieten. Kontaktieren Sie uns gerne, um ein Erstgespräch zu vereinbaren!

Beratung zur Wohnraumanpassung

Zielgruppe:
Pflegebedürftige, die ihre häusliche Umgebung an ihre Bedürfnisse anpassen möchten.

Inhalte:
Anpassungen wie Treppenlifte, barrierefreie Badezimmer oder Türverbreiterungen.
Informationen zu Zuschüssen und Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. Pflegekassenzuschuss).

Beratung zur Verhinderungspflege

Zielgruppe: Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen.

Inhalte:
Unterstützung bei der Planung von Verhinderungspflege.
Informationen zu Leistungen und Kostenübernahme durch die Pflegekasse.